Tierhalterhaftung
Die Tierhalterhaftung umfasst zunächst die Haftung für Schäden die durch ein Tier entstehen können. Diese sind unter anderem Beißvorfälle bei Hunden, aber auch Schäden die von Nutztieren verursacht werden. Hinzu kommen Schäden an Mieteigentum durch Kleintiere. Ebenfalls diesem Gebiet zuzuordnen ist das Tierrecht, dies umfasst unter anderem Verträge für Tierschutzvereine oder Züchter, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, beispielweise bei sogenannten Listenhunden oder als gefährlich eingestuften Hunden sowie Haltungsverboten von Nutz –und/oder Kleintieren.
Unsere Leistungen in der Tierhalterhaftung:
Prüfung der Haftungsfrage: Schadensursache, Schadensverursacher
Schadenersatzansprüche durchsetzen
Schadenersatzansprüche abwehren
Haftung des Tierarztes – Ansprüche durchsetzen/ abwehren
Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren
Beratung von Züchtern und Tierschutzvereinen
Vertragsrecht (Beratung, Prüfung, Erstellung)
Ihre Ansprechpartnerin im Bereich der Tierhalterhaftung ist Rechtsanwältin Jonasson.
Ihr Ansprechpartnerin
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