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Sozialrecht

Das Sozialversicherungsrecht ist eines der vielschichtigsten Rechtsgebiete und kommt in fast allen Bereichen des täglichen Lebens zum Tragen. Es ist im Grundgesetz § 20 Abs. 1 festgelegt. Daraus ergeben sich nicht nur Pflichten, wie beispielsweise Sozialabgaben, sondern auch Rechte. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ansprüche durchzusetzen. Hierbei werden wir beratend wie auch vertretend vor und außerhalb des Gerichts für Sie tätig.

Unsere Leistungen im Sozialrecht:
  • Elterngeld

  • Rentenversicherung

    • Altersrenten

    • Berufsunfähigkeit

    • Erwerbsminderung

  • Unfallversicherung, gesetzliche

    • Arbeitsunfall

    • Berufskrankheit

  • Pflegeversicherung

    • Hilfsmittelversorgung

    • Kurzzeitpflege

    • Leistungen für Pflegepersonen

    • Pflegebedürftigkeit

    • Pflegegeld

  • Krankenversicherung, gesetzliche

    • Anspruchsberechtigte

    • Krankenbehandlung

    • Krankengeld

    • Versicherungspflichten

  • Pflegeversicherung

    • Hilfsmittelversorgung

    • Kurzzeitpflege

    • Leistungen für Pflegepersonen

    • Pflegebedürftigkeit

    • Pflegegeld

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende

    • Anspruchberechtigte

    • Leistungen

    • Sperrzeitenrecht

  • Sozialhilfe

  • Elternunterhalt

  • Arbeitsförderung

    • Arbeitslosengeld

    • Eingliederungszuschüsse

    • Insolvenzgeld

    • Kurzarbeitergeld

Ihre Ansprechpartnerin im Sozialrecht ist Rechtsanwältin Jonasson.

Ihr Ansprechpartnerin
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Swantje Jonasson
Rechtsanwältin