Sozialrecht
Das Sozialversicherungsrecht ist eines der vielschichtigsten Rechtsgebiete und kommt in fast allen Bereichen des täglichen Lebens zum Tragen. Es ist im Grundgesetz § 20 Abs. 1 festgelegt. Daraus ergeben sich nicht nur Pflichten, wie beispielsweise Sozialabgaben, sondern auch Rechte. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ansprüche durchzusetzen. Hierbei werden wir beratend wie auch vertretend vor und außerhalb des Gerichts für Sie tätig.
Unsere Leistungen im Sozialrecht:
Elterngeld
Rentenversicherung
Altersrenten
Berufsunfähigkeit
Erwerbsminderung
Unfallversicherung, gesetzliche
Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Pflegeversicherung
Hilfsmittelversorgung
Kurzzeitpflege
Leistungen für Pflegepersonen
Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld
Krankenversicherung, gesetzliche
Anspruchsberechtigte
Krankenbehandlung
Krankengeld
Versicherungspflichten
Pflegeversicherung
Hilfsmittelversorgung
Kurzzeitpflege
Leistungen für Pflegepersonen
Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Anspruchberechtigte
Leistungen
Sperrzeitenrecht
Sozialhilfe
Elternunterhalt
Arbeitsförderung
Arbeitslosengeld
Eingliederungszuschüsse
Insolvenzgeld
Kurzarbeitergeld
Ihre Ansprechpartnerin im Sozialrecht ist Rechtsanwältin Jonasson.
Ihr Ansprechpartnerin
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