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Kaufrecht

Ob im Ladengeschäft oder Online-Shop: Als Käufer eines mangel- oder fehlerhaften Produktes haben Sie verschiedene Rechte, welche explizit im Kaufrecht geregelt sind. Durch einen Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer dazu, das Kaufobjekt an den Käufer gegen den hierfür vereinbarten Preis zu übergeben oder zu beschaffen. In der Praxis geschieht es jedoch häufig, dass diese Rechte nicht ohne Rechtsbeistand durchgesetzt werden können.

Wir stehen Ihnen außergerichtlich beratend und wenn nötig auch vor Gericht zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte. Unsere Kanzlei berät Käufer und Verkäufer vor, während oder nach Vertragsschluss, wenn es um die rechtlichen Fragen wie z. B. Reklamation, Umtausch oder den Rücktritt vom Kauf geht.

Unsere Leistungen im Kaufrecht:

Gewährleistungsrecht

Kaufvertragsgestaltung

Vertragsstreitigkeiten

Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen (z. B. Autokauf, Küchenkauf, ..)

Sachmängelgewährleistung

Reklamation und Umtausch

Fernabsatzhandelsrecht

Ihre Ansprechpartnerin im Kaufrecht ist Rechtsanwältin Schwarzenfels.

Ihr Ansprechpartnerin
RAin_Schwarzenfels
Swantje Jonasson
Rechtsanwältin