Nachbarschaftsrecht
Das Nachbarschaftsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Es regelt die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Mietverhältnis handelt oder Streitigkeiten zwischen Eigentümern. Die einzelnen rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Das Nachbarschaftsrecht regelt unter anderem den Überbau, die gemeinschaftliche Nutzung von Grenzanlagen, die Begrenzung des Eigentums, die Einwirkungen von Immissionen sowie die allgemeinen Regeln eines friedlichen Zusammenlebens.
Unsere Leistungen im Nachbarschaftsrecht:
Durchsetzen von Ansprüchen aus nachbarrechtlichen Vorschriften
Forderungsabwehr bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen
Beratung zu nachbarrechtlichen Angelegenheiten
Ihre Ansprechpartnerin im Bereich des Nachbarschaftsrecht ist Rechtsanwältin Jonasson.
Ihr Ansprechpartnerin
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